Bauoberleitung

Der Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung Ihrer Baumaßnahme ist die Bauoberleitung, die ich seit Jahren mit Erfolg zur Zufriedenheit der Bauherren durchführe.

 

Als Schnittstelle zwischen Bauherr und Baufirma, zu den Sonderfachleuten und zu Behörden, zu Anliegern vor Ort und Lieferanten kommt hier die Rolle des "Erfüllungsgehilfen" (im Terminus "de jure")  voll zum Tragen.

 

Sei es die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, falls Sie diese getrennt vergeben wollen, sei es die Koordinierung von Sonderfachleuten  und aller Beteiligten oder Prüfungen von Plänen Dritter - ich kümmere mich....

 

Wichtigste Aufgabe ist aber die Aufsicht über die ausführenden Unternehmen hinsichtlich Bauzeit, Kostenentwicklung, Mängelfreiheit.

 

Für Sie setze ich den Unternehmer rechtswirksam in Verzug, sollte die Bauausführung dem Zeitplan hinterherlaufen.

Für Sie führe ich ausführliche und fachgerechte Abnahmen durch.

Diesem Bereich kommt besondere Bedeutung zu, da z.B. die Beweislast sich auf den Bauherren verlagert und die Mängelanspruchsfristen zu laufen beginnen.

Behördliche Abnahmen veranlasse ich für Sie und nehme daran teil.

 

Mein hohes Maß an persönlichem Engagement und mein "Sich-Zuständig-Fühlen" sollen Ihnen als Bauherren und Auftraggeber die Sicherheit und Zuversicht geben, dass ihre Baumaßnahme letztlich mängelfrei erstellt wird, nach Möglichkeit zu den vorausgesagten Kosten und  im vorausgeplanten Zeitraum.

 

Dazu trete ich in Ihrem Auftrag an und stelle mich den Herausforderungen auf der Baustelle und in Verhandlungen im Büro.

Eine sorgfältige Aktenführung mit Übergabe von Protokollen und Niederschriften, nach der neuen HOAI auch das Zusammenstellen von Dokumentationen und Wartungsvorschriften usw. ist dabei selbstverständlich und gehört zur "Übergabe des Objekts".

Die Objektbetreuung baut ggf. darauf auf.