Sicherheit und Gesundheitsschutz

Seit 1998 muss auch der Bauherr Überlegungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Entstehung seines Bauwerks anstellen.

 

Die Baustellenverordnung zwingt ihn ab einer definierten Größe der Baustelle dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine Vorankündigung der Baustelle zu übermitteln, bei Auftreten von mehreren Arbeitgebern einen Koordintator zu benennen und  ggf. einen SiGe-Plan aufzustellen, in dem die Gefährdungen, die Lösung zur Minimierung der Gefährdung bei gleichzeitigem Hinweis auf den Bauvertrag und den Vorschriften und Regelungen für die Sicherheit (meist von der Berufsgenossenschaft) angegeben sind.

Die Koordintation zwischen den verschiedenen Gewerken vor dem Hintergrund des Bauablaufes  soll dadurch erleichtert und für alle transparent werden.

 

Der Bauunternehmer wird dadurch von seinen Pflichten, für die Sicherheit seiner Beschäftigten zu sorgen, nicht entbunden.

 

Jedoch tut er dies nun gemeinsam mit dem Bauherren, wobei dem Bauherren die Koordinierungsaufgabe zufällt. Denn nur der Bauherr hat mit allen am Bau Beteiligten einen Vertrag.

 

Diese Aufgabe darf der Bauherr delegieren, z.B. an den bauleitenden Ingenieur oder an einen geeigneten "Dritten".

 

Ich übernehme für Sie diese Pflichten zur

  • Vorankündigung
  • Aufstellung eines SiGe-Planes und dessen Fortschreibung
  • Koordination zwischen verschiedenen Arbeitgebern und Gewerken
  • Herstellen von Unterlagen zur sicheren Inspektion und Wartung des Bauwerks über seine Lebenszeit

Von mir erfahren Sie, ob und inwieweit im Falle Ihrer Baumaßnahme die Baustellenverordnung anzuwenden ist.