Vielfältige Aufgaben sind von der "Örtlichen Bauüberwachung" zu leisten:
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung
- Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
- Mitwirken bei der Baueinweisung
- Überwachen bzgl. Vertrag (Technische Vorschriften und Vertagsbedingungen und freigegebene Pläne) und Vorgaben des AG
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
- Überwachen der Mängelbeseitigung laut Abnahme
- Dokumentation des Bauablaufes
- Aufmaß
- Mitwirkung bei Abnahmen
- Rechnungsprüfung
- u.a.
Dies erfordert
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Präsenz auf der Baustelle,
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Kenntnisse über den Bauvertrag und
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der technischen und rechtlichen Grundlagen,
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Durchsetzungsvermögen und
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ein hohes Maß an Qualitätsbewußtsein.
Das alles sage ich Ihnen persönlich zu.