Örtliche Bauüberwachung

(Besondere Leistung nach HOAI 2013)

Vielfältige Aufgaben sind von der "Örtlichen Bauüberwachung" zu leisten:

  • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
  • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
    • Mitwirken bei der Baueinweisung
    • Überwachen bzgl. Vertrag (Technische Vorschriften und Vertagsbedingungen und freigegebene Pläne) und Vorgaben des AG
    • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
    • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
    • Überwachen der Mängelbeseitigung laut Abnahme
    • Dokumentation des Bauablaufes
  • Aufmaß
  • Mitwirkung bei Abnahmen
  • Rechnungsprüfung
  • u.a.

 

Dies erfordert

  1. Präsenz auf der Baustelle,
  2. Kenntnisse über den Bauvertrag und
  3. der technischen und rechtlichen Grundlagen, 
  4. Durchsetzungsvermögen und
  5. ein hohes Maß an Qualitätsbewußtsein.

Das alles sage ich Ihnen persönlich zu.