Die Örtliche Bauüberwachung ist in der HOAI 2013  bei den Besonderen Leistungen der jeweiligen Abschnitte eingeordnet.


Sie ist bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen  jeweils in der Leistungsbild-Tabelle in der rechten Spalte neben den Grundleistungen aufgeführt.

 

Sie beinhaltet:

 

  • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
  • Überwachen der Ausführung der Bauleistung
    • Mitwirken beim Einweisen des AN
       (Bauanlaufbesprechung)
    • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
    • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
    • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
    • Dokumentation des Bauablaufes
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis