Die Örtliche Bauüberwachung ist in der HOAI 2013 bei den Besonderen Leistungen der jeweiligen Abschnitte eingeordnet.
Sie ist bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen jeweils in der Leistungsbild-Tabelle in
der rechten Spalte neben den Grundleistungen aufgeführt.
Sie beinhaltet:
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung
- Überwachen der Ausführung der Bauleistung
- Mitwirken beim Einweisen des AN
(Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufes
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis